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Hier finden Sie wichtige Informationen zur Reiseversicherung.
Zunächst eine grundsätzliche Information: Seit November 1994 sind Veranstalter von Reisen gemäß §651k BGB verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, dass durch Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Reiseleistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. Dieser Versicherungsschutz ist leider dennoch keine Selbstverständlichkeit. Ebenso sind viele Reiseanbieter nicht haftpflichtversichert, was zusätzliche Risiken für Reisende bedeutet.
VinTour ist als professioneller Reiseveranstalter gemäß den gesetz-lichen Verpflichtungen abgesichert bei der R+V Versicherung.
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