|
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass, vorläufigem Reisepass oder mit Personalausweis in die Schweiz einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Auch bis zu einem Jahr abgelaufene Reisepässe (nicht abgelaufene vorläufige Reisepässe!) oder Kinderausweise sowie gültige vorläufige Personalausweise werden anerkannt.
Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt, allerdings sind die entsprechenden Visumsvorschriften zu beachten. Ausgenommen von der Visumspflicht sind Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge gemäß Übereinkunft von London vom 15.10.1946 oder Genfer Konvention vom 28.07.1951. Weitere Informationen unter: www.eda.admin.ch (Visa-Einreise-Zoll anklicken).
Über die Voraussetzungen für längerfristige Aufenthalte in der Schweiz sollten sich Interessierte bei der für sie zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung informieren bzw. die Informationen des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) unter www.imes.admin.ch einsehen.
Ein Merkblatt zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft Bern (www.deutsche-botschaft.ch ).

|