|
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass, Personalausweis, vorläufigem Reisepass oder vorläufigem Personalausweis nach Schweden einreisen.
Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis, Kin-derreisepass oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise und für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt.
Für alleine oder in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reisende Minderjährige gibt es keine besonderen Vorschriften.

|