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Länder-Informationen Versicherungen AGB
Frankreich
Einreise-Bestimmungen
Sicherheitshinweise
Medizinische Hinweise

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach Frankreich einreisen. Als Reaktion auf die Anschläge in London vom 7. Juli 2005 hat Frankreich bis auf weiteres stichprobenartige Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland und den anderen Nachbarländern wieder eingeführt.

Bitte beachten Sie auch unbedingt die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.

Deutsche Kinderpässe werden uneingeschränkt anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind..


Sicherheitshinweise
Länderspezifische Hinweis:
Stand 07.09.2006
(Unverändert gültig seit: 04.08.2006)

Zur Begegnung von terroristischen Drohungen gilt in Frankreich der Plan "Vigipirate", der insgesamt vier Alarmstufen mit unterschiedlich intensiven Maßnahmen vorsieht.

Es gilt landesweit nach wie vor die Alarmstufe "orange", was auf Bahnhöfen und Flughäfen verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen zur Folge hat. Bahnreisende sollten darauf ach?ten, dass ihr Reisegepäck mit Namen und Anschrift gezeichnet ist. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Aktivitäten organisierter Banden unter teilweisem Einsatz von Betäubungsgas. Daher wird vor Übernachtungen im Fahrzeug auf Rastplätzen an französischen Autobahnen - ins?besondere in der Nord-Süd-Richtung, Südfrankreich/Spanien - gewarnt.

Bei Autoreisen durch Südfrankreich wird empfohlen, auch während der Fahrt Wertsachen möglichst nicht sichtbar im Auto aufzubewahren und das Fahrzeug verriegelt zu lassen, um möglichen Überfällen vorzubeugen.

Reisen nach Korsika:
Nach der Aufhebung der (auch zuvor nicht respektierten) Waffenruhe der korsischen Sepa?ratisten am 18.07.2003 ist die Zahl der Sprengstoffanschläge auf öffentliche Einrichtungen und vereinzelt auch auf touristische Anlagen und unbewohnte Zweitwohnungen deutlich gestiegen. Die Anschläge sind politisch motiviert und richten sich bisher nicht direkt gegen ausländische Touristen. Da Ziel der Anschläge jedoch in zunehmendem Maße auch von Touristen frequentierte Einrichtungen sind (z.B. Flughafen) kann die Gefährdung von Perso?nen nicht ausgeschlossen werden.

Übergriffe mit eindeutig kriminellem Charakter auf Touristen haben zugenommen.

Bitte beachten Sie auch den weltweiten Hinweis auf der Länderinfo-Startseite!

Medizinische Hinweise
Stand 07.09.2006 (Unverändert gültig seit: 30.08.2006)

Es besteht in Frankreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie auch von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

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ERV